Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 09. Oktober 2026, 09:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück, gewerblich genutztes Grundstück, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro)
Originaltext der Bekanntmachung
Die Flurstücke 358 (8.594 m²) und 359 (9.524 m²) sind grenzüberschreitend mit einem Bürogebäude und Produktionshallen bebaut. Baujahr des Bürogebäudes ist ca. 1976. Das Bürogebäude -ausschließlich zu gewerblichen Zwecken- ist zweigeschossig, nicht unterkellert mit Flachdach. Einseitig wurde ein eingeschossiger Anbau angebaut. Die Produktionsgebäude -ausschließlich zu gewerblichen Zwecken genutzt- wurden ca. 1976, 1978 und 1989 gebaut. Sie sind eingeschossig, nicht unterkellert und wurden einseitig mit eingeschossigen Anbauten (davon einer mit Büroräumen) angebaut. Die Böden der Produktionshallen weisen punktuell Kontaminationspotential auf. Das Grundstück Flurstück 71 (383 m²) ist unbebaut.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Erkelenz auf zvg-portal.de
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