Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 07. Mai 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Das Grundstück ist bebaut mit einem Einfamilienhaus sowie einer Garage und einem Nebengebäude.Wohnhaus: Das Wohnhaus ist teilunterkellert, zweigeschossig mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, hat einen eingeschossigen Anbau in Holzweise im Hinterraum und einen Windfanganbau mit Sanitärbereich. Das Gebäude steht schon länger (ca. 5 Jahre) leer und wirkt stark sanierungsbedürftig.Garage/Nebengebäude: Die eingeschossige Garage in Massivbauweise wurde an das Wohnhaus bis zum Nachbarhaus im Vorderraum des Grundstücks errichtet. Daran schließt sich ein nicht unterkellertes Nebengebäude in einfacher Holzbauweise an.Hinweis: Im Rechtssinn handelt es sich um ein Grundstück bestehend aus zwei Flurstücken.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Meiningen auf zvg-portal.de
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