Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 31. August 2026, 11:30 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik)
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Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik)

Aktenzeichen: 0011 K 0043/2025
Idar-Oberstein, Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 31. August 2026, 11:30 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Originaltext der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von Idar-ObersteinGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt Idar-ObersteinFlur 48, Flurstück 228/3Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 50136210262 BV 1 Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):Grundstück, bebaut mit einem Wohn- und Geschäftshaus (2 Wohnungen, 1 Fabrik);Der Versteigerungsvermerk ist am 08.12.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

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Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

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Grundbuchdaten

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Verkehrswert
169.000 €

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Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

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