Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 01. Oktober 2026, 08:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Zweifamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Beschreibung: Laut Wertgutachten ist das Grundstück Flurstück 273 bebaut mit einem Zweifamilienhaus in Massivbauweise mit Carport, 2-geschossig, mit 1-geschossigen Anbau, nicht unterkellert, Satteldach nicht ausgebaut, baujahrestypischer Massivbau; Baujahr: um 1900, fiktiv: 1978,, teilw. modernisiert, zuletzt 2024. Es existiert eine Wohnung im Erd-/ und Obergeschoss ( 7 Zimmer, Küche, 2 Bäder, Terrasse) mit ca. 164 qm Wohnfläche mit leichten Baumängeln/-schäden und geringem Unterhaltsstau.. Die zweite Wohnung (Einliegerwohnung) im EG und Anbau (4 Zimmer, Flur, Bad, im Rohbauzustand) hat eine Wohnfläche von ca. 93 qm und hat einen erheblichen Unterhaltsstau aufgrund unfertiger Bauleistungen und ist nicht nutzbar. Heizungsanlage (nur Hauptwohnung): Gas-Zentralheißung mit zentralem Wamwasserspeicher Auf dem Grundstück befinden sich 3 Stellplätze im Freien. Die Außenanlagen (Bewuchs, Einfriedung und Befestigungen von Hof, Weg, Terrasse und, PKW-Stellplätze) besitzen einen überdurchschnittlichen Unterhaltungsstau Das Grundstück Flurstück 101 ist unbebaut. Lage: 59510 Lippetal-Hovestadt, Nordwalder Str. 5 und 5a
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Soest auf zvg-portal.de
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