| Eingetragen im Grundbuch von Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden)lfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²BlattBV 1Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden)187Gebäude- und FreiflächeHauptstraße 24480784BV 2Ilbesheim (bei Kirchheimbolanden)188Gartenlandebenda270784|Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung BV 1, Fl.St. 187Gem. Gutachten handelt es sich um ein Wohnhaus mit Anbauten, das sich augenscheinlich (stark eingeschränkte Außenbesichtiung) im Spannungsfeld zwischen Abriss/Freilegung und umfassender Sanierung/Modernisierung befindet.Verkehrswert:50.600,00 €Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung BV 2, Fl.St. 188Gem. Gutachten handelt es sich um ein Nebengebäude.Verkehrswert:28.400,00 €Ausweislich des Gutachtens wird empfohlen, die beiden Flurstücke gemeinsam zu ersteigern, da aufgrund der fehlenden Innenbesichtigung nicht bekannt ist, ob es sich um eine wirtschaftliche und technische Einheit handelt oder nicht.Es besteht insgesamt Denkmalschutz.Bereits in einem früheren Termin wurde der Zuschlag wegen Nichterreichens der 5/10-Grenze bzw. 7/10-Grenze des Verkehrswertes gemäß §§ 85a, 74a ZVG versagt.Grenzen nach §§ 74a, 85a ZVG bestehen daher nun nicht mehr.Der Versteigerungsvermerk ist am 24.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Beschlagnahme: 24.10.2025.Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben. |