Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Donnerstag, 16. April 2026, 09:30 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Grundbucheintragung: -Wohnungseigentum, eingetragen im Wohnungsgrundbuch von Potsdam Blatt 24175 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum ME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.Sondernutzungsrecht 6538/100.000WohnungNr. 11Sondernutzungsrechte sind vereinbart. an dem Grundstück GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² PotsdamFlur 25, Flur 635Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 8230 PotsdamFlur 25, Flur 636Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 7276 PotsdamFlur 25, Flur 637Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 6254 PotsdamFlur 25, Flur 638Gebäude- und Freifläche, Verkehrsfläche, Siefertstraße 5260 PotsdamFlur 25, Flur 1270Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 85 PotsdamFlur 25, Flur 1410Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 88 PotsdamFlur 25, Flur 1420Gebäude- und Freifläche, Siefertstraße 859 -Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Die Eigentumswohnung befindet sich in der Siefertstraße 5-6, 14467 Potsdam, im 2. OG links in einer unterkellerten Mehrfamilienhausanlage (Bj. ca. 1890) mit insgesamt 19 Wohneinheiten. Sie verfügt über 3 Zimmer, Küche, Bad, Kammer und Flur mit ca. 113 m² Wohnfläche. Die Gebäude sind in einem schlechten baulichen Zustand mit einfacher, veralteter Ausstattung, es besteht erheblicher Sanierungs- Instandhaltungsstau an fast allen Bauteilen (keine zentrale Heizungsanlage). Ein Balkonanbau ist von der Baubehörde genehmigt, aber nicht umgesetzt. Das Objekt befindet sich in Potsdams historischer Innenstadt in dem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet "Potsdam Mitte". Die Zahlung des Ausgleichsbetrages gemäß § 154 BauGB soll bereits 2012 stattgefunden haben. Außerdem sind die Gebäude im räumlichen Geltungsbereich der Satzung zum Schutz des Denkmalbereichs "Stadtkern" gelegen, in Kraft getreten am 28.04.2016. Sie unterliegen damit den Schutzvorschriften des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes. Eine Verwaltung des Gemeinschaftseigentums mit Wirtschaftsplänen, Instandhaltungsrücklagen und Hausgeldern etc. besteht offensichtlich nicht. Der Sachverständige konnte das Objekt nur von außen besichtigen. Das Gutachten ist unter www.zvg.com erhältlich.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Potsdam auf zvg-portal.de
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