Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Mittwoch, 15. April 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Baugrundstück
Originaltext der Bekanntmachung
laut Gutachten handelt es sich bei diesem Bewertungsobjekt um ein mit einem im hinteren Grundstücksbereich beidseitig grenzständigen Einfamilienhaus (Notwohnung) bebautem Grundstück. groß: 359 qmDie Ordnungsverfügung vom 15.10.2024 bestätigt, dass das Gebäude Ende der 1940er Jahre als Notwohnung errichtet wurde. „Die Notwohnungen dienten der vorüber¬ gehenden Aufnahme von Personen aufgrund der kriegsbedingten Schäden. Eine dauerhafte Nutzung dieser Gebäude war nicht vorgesehen. Eine Genehmigung wurde nicht erteilt, das Gebäude wurde in die Bauakte als Notwohnung eingetragen. [. .] Die Nutzung des Gebäudes seit 1965 ist somit nicht zulässig. Das Gebäude verstößt gegen die Vorgaben des Planungsrechtes (Bauen im Außenbereich) und Bauordnungsrecht (u.a. Verletzung der Abstands flächen). Eine nachträgliche Baugenehmigung könnte bei einer Antragsstellung nicht in Aussicht gestellt werden. "Die Ordnungsverfügung gibt auf, das Gebäude nicht zu Aufenthaltszwecken zu nutzen oder anderen zu überlassen und ordnet an, die baulichen Anlagen zu beseitigen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Mönchengladbach auf zvg-portal.de
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