Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 27. August 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Grundstück bebaut mit Einfamilienhaus (BJ ca. 1900, ca. 2000 modernisiert, beidseitig angebaut, 2 Vollgeschosse, nicht unterkellert, DG nicht ausgebaut, zweigeschossiger Seitenflügel, 2009 Umbau Laden in Wohnraum, Wohnfläche gesamt ca. 154 m² zzgl. Abstellflächen ca. 70 m²) weitere Nebengebäude auf Grundstück Kein eigener Hausanschluss für Trink- und Schmutzwasser; Bezug sowie Ableitung erfolgen über südlich angrenzende Flurstücke, nur Notleitungsrecht Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet "Altstadt", bauliche Maßnahmen sowie rechtsgeschäftliche Verfügungen sind gem. § 144 BauGB u.U. genehmigungspflichtig, ggf. ist nach Abschluss des Sanierungsverfahrens noch ein Ausgleichbetrag gem. § 154 BauGB zu zahlen Gutachtenerstellung nur aufgrund Außenbesichtigung!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Burg auf zvg-portal.de
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