Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 02. September 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich bei dem Flurstück 34 um ein nicht unterkellertes, zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss, welches gemäß Hausakte um 1910 in konventioneller Massivbauweise errichtet wurde. Vermutlich wurde das Wohngebäude mit dem dahinterliegenden Gebäude (503 K 15/25) baulich verbunden. Bei dem Flurstück 42 handelt es sich vermutlich um eine unbebaute Grün- bzw. Gartenlandparzelle. Da kein Einlass gewährt wurde, wurde das Gutachten ausschließlich nach dem äußeren Eindruck und der Aktenlage erstellt. Im Übrigen wird zur näheren Beschreibung auf das im Internet eingestellte und auf der Geschäftsstelle einsehbare Wertgutachten Bezug genommen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Mönchengladbach-Rheydt auf zvg-portal.de
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