Chronologie
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unbebautes Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten aus einem vorangegangenen Verfahren: Auf dem Versteigerungsobjekt wurde ehemals ein Steinbruch betrieben, der nach seiner Stilllegung verfüllt wurde; das Grundstück ist mit Gehölz und Buschwerk bepflanzt, an der südlichen Grundstücksgrenze ist eine Carportanlage auf dem Bewertungsgrundstück angeordnet; das Versteigerungsobjekt liegt größtenteils im Altlastenverdachtsflächenkataster, insoweit wird ausdrücklich auf die nähere Darstellung unter Pkt. 2.2 des dieser Veröffentlichung beigefügten Gutachtens verwiesen; eine Bebauung ist für den Sachverständigen im Hinblick auf die Darstellungen im Flächennutzungsplan und die Altlastenauskunft in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hagen auf zvg-portal.de
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