Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Dienstag, 06. Oktober 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Sonstiges
Originaltext der Bekanntmachung
Das Grundstück lfd. Nr. 1 BV ist mit einem freistehenden, nur geringfügig unterkellerten zweigeschossigen Wohnhaus mit nicht ausgebautem Dachgeschoss (Bj. 1911), einem zweigeschossigen Stallgebäude, einer Überdachung zwischen Wohnhaus und Stallgebäude sowie einem Schuppen bebaut.Die Nebengebäude werden als wirtschaftlich nicht nachhaltig eingeschätzt, so dass die Freilegung zugrunde zu legen ist.Das Grundstück lfd. Nr. 2 BV ist durch das Wohnhaus vom Grundstück lfd. Nr. 1 BV überbaut. Das Wohnhaus ist dem Grundstück lfd. Nr. 1 BV zugeordnet, so dass das Grundstück lfd. Nr. 2 BV als unbebaut zu bewerten ist.Es ist mit einem vollständig ruinösen bzw. bereits teilweise in sich zusammengefallenden Stallgebäude bebaut. Insoweit ist die Grundstücksfreilegung zugrunde zu legen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gardelegen auf zvg-portal.de
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