Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 06. Oktober 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Das Objekt ist bebaut mit einem eigengenutzten, freistehenden, zweigeschossigen, nicht unterkellerten Einfamilienhaus (Baujahr ca. 1910, leicht renoviert, 1950 zu Wohnzwecken umgebaut) mit ungedämmten Dachflächen; Dachraum nicht begehbar, aber zugänglich. Heizung: Einzelöfen; Warmwasserversorgung: Elektroboiler. Es bestehen Bauschäden in Form von Feuchtigkeitsschäden im Dachbereich und Erdgeschoss, Risse in Wänden, Schäden im Außenputz, keine Dusche und Wanne im Bad. Dacheindeckung erneuerungsbedürftig. Der bauliche Zustand von Anbau und Schuppen ist schlecht. Erdeingriffe von mehr als 50 cm unterliegen der denkmalrechtlichen Genehmigung
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Oschersleben auf zvg-portal.de
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