Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 23. März 2026, 09:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum
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Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum

Aktenzeichen: K 0040/2025
Hof, Bayern
Hof
Versteigerungstermin
Montag, 23. März 2026, 09:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Hof, Berliner Platz 1, Sitzungssaal 012

Originaltext der Bekanntmachung

Grundbucheintragung: Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Hof von HofMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.Blatt 103,53/1000WohnungW0621911 an GrundstückGemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektar Hof1427Gebäude- und FreiflächeBahnhofstraße 90,0277 Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im 2. Obergeschoss im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. W06; für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 21906 bis Blatt 21917); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Sondernutzungsrechte sind vereinbart. Der hier vorgetragenen Einheit ist ein Sondernutzungsrecht an dem Keller W06 zugeordnet Wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentumsm wird auf die Bewilligung vom 19.12.2022 UVZ-Nr. 2182/2022 Notar Dr. Christian Auktor, Ingolstadt, Bezug genommen; übertragen am 13.02.2023.Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Eigentumswohnung im 2. OG links mit Kellerraum; Der Versteigerungsvermerk ist am 17.06.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung: Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hof auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

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Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

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Marktattraktivität

Verkehrswert
112.000 €

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Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

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