Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 19. Juni 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Freistehendes, ehemaliges Einfamilienhaus, das in mehreren Bauabschnitten im Wesentlichen 1993-1995 errichtet und erweitert wurde. Das Gebäude wurde in I-bis II-geschossiger Bauweise, nicht unterkellert und mit einer einseitig angebauten Garage gebaut und im Jahre 2000 in drei Wohnungseigentume mit Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgeteilt. Das gesamte Haus -somit die Wohnungen Nrn. 1-3 und die Garage- konnte besichtigt werden. Alle Wohnungen sind zum Wertermittlungsstichtag unbewohnbar, stark vernachlässigt und seit Jahren nicht bewirtschaftet. Die hier zu bewertende Wohnung Nr. 2 liegt im Erdgeschoss rechts und umfasst nach Teilungserklärung eine Küche, Schlaf- und Wohnraum, Bad-WC und einen Wintergarten. In der Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der Wohnung Nr. 2 auch ein Stellplätz rechts vom Eingang zugewiesen worden, dieser ist in der Teilungserklärung jedoch nicht mehr aufgeführt und in der Örtlichkeit auch nicht errichtet worden. Die Wohnfläche wurde durch örtliches Aufmaß mit 49,38 m² ermittelt und die Nutzfläche des angebauten Wintergartens (baufällig, Dach undicht) mit 19,37 m². Terrassenbereich mit Nr. 2 bezeichnet als Sondernutzungsrecht, in der Örtlichkeit mit einem Holzlager zugebaut. Die Zentralheizung liegt innerhalb der Wohnung Nr. 1. Weitere Besonderheiten: siehe Gutachten
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Düren auf zvg-portal.de
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