Termin aufgehoben

Das Gericht hat den Termin am Montag, 28. September 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.

unbebautes Grundstück
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unbebautes Grundstück

Aktenzeichen: 0008 K 0068/2025
Königs Wusterhausen, Brandenburg
Königs Wusterhausen
Versteigerungstermin
Montag, 28. September 2026, 11:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Königs Wusterhausen, Schlossplatz 4, 15711 Königs Wusterhausen, Saal 1, Sitzungssaal

Originaltext der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von SenzigGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt Senzig7, 280Landwirtschaftsfläche, Brunhildstraße 3681520 BV-Nr. 3 Senzig7, 281Gebäude- und Freifläche, Brunhildstraße 37001520 BV-Nr. 3 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen und aufgrund einer Innen- und Außenbesichtigung):Das bereits seit 2020 nicht mehr bewirtschaftete Grundstück setzt sich aus zwei Flurstücken zusammen, die durch ein sich im Eigentum Dritter befindliches Grundstück (Flurstück 61) voneinander getrennt sind. Sie bilden daher keine in sich geschlossene Grundstücksfläche. Das Versteigerungsobjekt ist vernachlässigt und verwildert. Es handelt sich um Rohbauland.Das Flurstück 281 ist von der Straße aus nur über das Fremdgrundstück (Flurstück 61) erreichbar. Auf ihm befinden sich eine eingeschossige, nicht unterkellerte Gartenhausruine mit Pultdach (Baujahr ca. 1930) und zwei Schuppen. Der Zustand der Bebauungen lässt eine weitere, wirtschaftlich nachhaltige Nutzung ohne durchzuführende umfassende Instandsetzungs-/ Modernisierungsmaßnahmen nicht zu.Das straßenseitig gelegene Flurstück 280 ist mit geringem Baumbestand bewachsen.Verkehrswert: 108.000,00 €Weitere Informationen unter www.zvg.comDer Versteigerungsvermerk ist am 02.10.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Hinweis:Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!Vermerk:Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
108.000 €

Aktionen

Versteigerungsart

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

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