Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 30. März 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Einfamilienhaus, sowie zwei weitere Gartengrundstücke
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Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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Einfamilienhaus, sowie zwei weitere Gartengrundstücke

Aktenzeichen: 0011 K 0010/2025
Fischbach, Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 30. März 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Originaltext der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von Fischbach [Hunsrück]lfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt 1Fischbach [Hunsrück]Flur 13, Flurstück 26Gartenland zwischen Bach und Teich951559, BV 2 2Fischbach [Hunsrück]Flur 13, Flurstück 25Erholungsfläche Zwischen Bach und Teich1501559, BV 5 3Fischbach [Hunsrück]Flur 13, Flurstück 45Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 8321559, BV 6 4Fischbach [Hunsrück]Flur 13, Flurstück 46Gebäude- und Freifläche Hauptstraße431559, BV 7 5Fischbach [Hunsrück]Flur 13, Flurstück 48Gebäude- und Freifläche Hauptstraße 8111559, BV 8 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück (Garten); Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): unbebautes Grundstück (Garten); Lfd. Nr. 3Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): bebaut (Baufläche); Lfd. Nr. 4Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Einfamilienhaus; Lfd. Nr. 5Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): bebaut (Baufläche); Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 27.03.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de

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