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Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum des mit einem Mehrfamilienhaus bebauten Grundstücks, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung im Hanggeschoss, sowie dem Sondernutzungsrecht an der Terrasse, einem PKW-Stellplatz sowie einem Flur im Hanggeschoss
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von RheinbreitbachMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtSondernutzungsrechtBlatt 120/400an der Wohnung im Hanggeschoß, im Aufteilungsplan bezeichnet mit Nr. 1an der Terrasse und einem PKW-Stellplatz, im Plan grün schraffiert, sowie an dem Flur vor dem Heizungsraum im Hanggeschoß4139 BV 1 an GrundstückGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² RheinbreitbachFlur 16 Nr. 134/15Gebäude- und Freifläche Eifelblick 191.095 Zusatz: für jeden Anteil ist ein besonderes Grundbuch angelegt (Blatt 4139 bis Blatt 4141 ); der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt;wegen Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums Bezugnahme auf die Bewilligung vom 15.Juni 1994 (UR.Nr.2064/94 B Notar Broß in Bonn); übertragen aus Blatt 2666 ; eingetragen am 02.11.1994. Sondernutzungsrecht an Innentreppe zwischen Einheit Nr. 1 und 2 und dem Raum unter der Treppe; gemäß Bewilligung vom 08.August 1994 (UrNr. 2677/94 Notar Broß in Bonn) eingetragen am 02.11.1994
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Linz am Rhein auf zvg-portal.de
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