Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Donnerstag, 08. Oktober 2026, 09:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (1 Zimmer), Die ETW Nr. 5 wird zusammen mit der ETW Nr. 3 und der ETW Nr. 4 als wirtschaftliche Einheit genutzt und ist zum Wertermittlungsstichtag als Einheit vermietet.
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Wohnungseigentumsrecht (Nr. 5 des Aufteilungsplans) im 1. OG mittig des Haupthauses eines Mehrfamilienwohnhauses nebst Anbau, Nebengebäuden und zwei Garagen, Ursprungsbaujahr 1898/Baujahr (fiktiv) 1977, ca. 22 m² Wfl., erhebliche Bauschäden/-mängel. Die Eigentumswohnung Nr. 5 wird zusammen mit dem Eigentumswohnung Nr. 4 und dem Eigentumswohnung Nr. 3 in der Örtlichkeit als wirtschaftliche Einheit genutzt und ist zum Wertermittlungsstichtag (= 16.01.2025) als Einheit vermietet. Die Eigentumswohnung Nr. 5 hat keine Wohnungstür! Küchenanschlüsse sind nicht vorhanden und noch einzubringen. Es sind bauordnungsrechtliche Verfahren betreffend das Flurstück 1207 anhängig. Die Einsichtnahme des Gutachtens nebst allen Anlagen wird dringend angeraten!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gelsenkirchen auf zvg-portal.de
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