Chronologie
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Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Nebengebäude
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten handelt es sich um eine eingeschossige Doppelhaushälfte als Einfamilienhaus genutzt, teilunterkellert mit ausgebautem Dachgeschoss und ausgebautem Spitzboden sowie einem I-geschossigen Anbau in der Arndtstraße 23, 45896 Gelsenkirchen-Hassel. Wohnfläche insgesamt ca. 73 qm. Das Objekt war zum Zeitpunkt der Gutachtenerstellung vermietet. Aufteilung siehe Gutachten.Ursprungsbaujahr ca. 1910. Der Spitzboden ist nachträglich ohne Genehmigung zu Wohnzwecken umgebaut worden und laut Gutachter nachträglich in der Form nicht als Wohnfläche genehmigungsfähig. Es bestehen Schäden und Instandhaltungsstau. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten wird angeraten. Ansprechpartnerin: Frau Kelmendi, Tel: 030/3407-3350
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gelsenkirchen auf zvg-portal.de
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