Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 10. November 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Zweigeschossiges, unterkellertes und einseitig angebautes Einfamilienhaus in Massivbauweise (wohnwertabhängige Wohnfläche ca. 87 qm) mit Garage. Baujahr: 1967 gemäß Bauakte. Modernisierungen: ca. 2006 Erneuerung der Haustür, ca. 2010 Erneuerung von drei Fenstern, ca. 2015 Erneuerung des Fassadenanstrichs und Erneuerung des Innenputzes im Wohn-/Essbereich, ca. 2018 Erneuerung der Deckenbekleidung im Wohn-/Essbereich; sukzessive Überarbeitung der Elektroinstallation zuletzt ca. 2023, ca. 2023 Erneuerung Duschbad. Nutzungseinheiten, Raumaufteilung: Kellergeschoss: Flur, Heizungsraum, Waschküche, Keller; Erdgeschoss: Flur mit Treppenraum, Küche, Esszimmer, Wohnzimmer; Obergeschoss: Flur mit Treppenraum, Bad, 3 Zimmer.Bauschäden und Baumängel: Putz- und Feuchtigkeitsschäden an den Kelleraußenwänden und an der Bodenplatte; teilweise überalterte, schadhafte und nicht fertiggestellte Innenausstattung (Bodenbeläge, Türen, Wände, Decken, Fensterbank), teilweise überalterte Fenster; schadhafte Eingangstreppe und –geländer, teilweise überalterte bzw. nicht fertiggestellte Elektroinstallation, überaltertes Heizungssystem. Der bauliche Zustand ist leicht unterdurchschnittlich. Es besteht ein erheblicher Modernisierungs- und Renovierungsbedarf sowie das Erfordernis der Behebung der Baumängel und Bauschäden.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Saarbrücken im Saarland auf zvg-portal.de
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