Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Dienstag, 29. September 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Raum im Dachgeschoß
Originaltext der Bekanntmachung
Bei dem laut Gutachten unausgebauten und unvermieteten Raum im Dachgeschoss des Gartenhauses handelt es sich um ein sog. Dachgeschossrohling. Der Ausbau wurde begonnen, ruht jedoch seit ca. 2015. Der Raum verfügt über eine Nutzfläche von ca. 70 m². Der Dachgeschossrohling ist gut für einen Ausbau geeignet, das Dach neu eingedeckt, allerdings ist derzeit nur eine Nutzung als Teileigentum (bspw. Büro oder Atelier) möglich. Eine Nutzung zu Wohnzwecken ist nur nach Änderung der Teilungserklärung möglich. Zum Sondereigentum gehört der Abstellraum Nr. 19 im Kellergeschoss.Voraussichtlich bestehen bleibende Rechte:Grunddienstbarkeit Abt. II Nr. 1.Hinweis: Wartezeiten aufgrund Einlasskontrolle möglich!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Schöneberg auf zvg-portal.de
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