Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Montag, 04. Mai 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von NohenGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt NohenFlur 17, Flurstück 130/3Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche Im Eck 18 A1.222970 BV 2 Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Eingetragen im Grundbuch von NohenGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt NohenFlur 17, Flurstück 130/3Landwirtschafts-, Gebäude- und Freifläche Im Eck 18 A1.222970 BV 2 Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind. Hinweis: Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de
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