Chronologie
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Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Das Beschlagnahmegrundstück ist mit einem freistehenden, unterkellerten, eingeschossigen Einfamilienhaus mit ausgebauten Dachgeschoss sowie Eingangs- und Wintergartenanbau (Bj. 1983; Modernisierung 2002) bebaut. Auf dem Grundstück befinden sich 1 Garage mit Pultdach und Holztor und ein Carport mit Abstellraum aus Holzkonstruktion.Es bestehen Bauschäden und Baumängel und zwar schwere Feuchtigkeitsschäden aufgrund der Dachundichtigkeiten mit resultierender starker Schimmelbildung. Der bauliche Zustand ist insgesamt schlecht und es besteht erheblicher Unterhaltungsstau und Renovierungsbedarf. Im Treppenhaus war das durch die defekte Dachdeckung ins Haus laufende Regenwasser hörbar. Der Flur (Zugang seitlicher Kellerzugang und im Erdgeschoss) war vollständig mit Leergut ( Gasflaschen; auch zerbrochen) vermüllt.Das Objekt ist ungenutzt.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gardelegen auf zvg-portal.de
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