Termin aufgehoben

Das Gericht hat den Termin am Montag, 14. September 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.

unbebautes Grundstück
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Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

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unbebautes Grundstück

Aktenzeichen: 0011 K 0048/2025
Reichenbach, Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 14. September 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Originaltext der Bekanntmachung

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Reichenbach [bei Birkenf.]lfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt 1Reichenbach [bei Birkenf.]Flur 1, Flurstück 65Waldfläche Zähler7401101 BV 1 2Reichenbach [bei Birkenf.]Flur 6, Flurstück 206Hofraum Wiese In Lerschwies1.4681101 BV 3 Lfd. Nr. 1Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, unbebaut, benutzt als Forst; Lfd. Nr. 2Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Grundstück, unbebaut, genutzt teils als Wiese/Freizeitgarten, teils Bauplatz; Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 07.01.2026 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

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Marktattraktivität

Verkehrswert
15.000 €

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Versteigerungsart

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

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