Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 06. Mai 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Es handelt sich laut Wertgutachten um ein eingeschossiges voll unterkellertes sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus (Ursprungsbaujahr 1895) mit ausgebautem Dachgeschoss mit Stallanbau nebst Schuppen und Carport. Es handelt sich laut Wertgutachten um ein eingeschossiges voll unterkellertes sanierungsbedürftiges Einfamilienhaus (Ursprungsbaujahr 1895) mit ausgebautem Dachgeschoss (Hälfte einer Doppelhaushälfte, Back to back) mit Stallanbau nebst Schuppen und Carport. Wohnfläche: 60 m²; räumliche Aufteilung: Keller: Abstellkammer, Bad, Kohlenkeller; EG: 1 Zimmer, Flur, Küche; DG: 2 Zimmer, Toilette; Heizungsart: 2 Kohleöfen und ein Ölofen, DG nicht beheizt. Bausubstanz des Stallanbaus nebst Schuppen wegen überalterter und geringer Bausubstanz ohne Wert. Das Objekt weist Feuchtigkeitsschäden im Mauerwerk im Keller und im DG auf; Schimmelbefall im DG; Abwassergeruch im Keller. Die Wohnqualität enspricht nicht den heutigen Ansprüchen. Es gibt keine zeitgemäße Elektroinstallation. Es besteht hoher Sanierungsbedarf. Das Objekt unterliegt dem Denkmalschutz, die §§ 7 - 10 DSchG sind zu beachten. Laut Gutachten ergibt sich derzeit eine Restnutzungsdauer von 18 Jahren.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Herne-Wanne (Herne) auf zvg-portal.de
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