Versteigerungstermin vorbei

Der Termin am Montag, 20. April 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.

Miteigentumsanteil an dem Grundstück, bebaut mit einem 4-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit 34 Einheiten, verbunden mit dem Sondereigentum Nr. 21
Alle Fotos dieses Objekts sehen

Chronologie

Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.

Detaillierte Objektanalyse, Gutachten, Karte und Infrastruktur — kostenlos nach Registrierung, keine Kreditkarte

Miteigentumsanteil an dem Grundstück, bebaut mit einem 4-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit 34 Einheiten, verbunden mit dem Sondereigentum Nr. 21

Aktenzeichen: 0011 K 0027/2024
Hoppstädten-Weiersbach, Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 20. April 2026, 10:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Originaltext der Bekanntmachung

Eingetragen im Grundbuch von Hoppstädten [Weiersbach]Miteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtBlatt 255,34/10000Wohnung nebst Kellerraum Nr. 21 laut Aufteilungsplan4080 BV 1 an GrundstückGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² Hoppstädten [Weiersbach]Flur 14, Flurstück 4/103Gebäude- und Freifläche Robinson Road 21.553 Hoppstädten [Weiersbach]Flur 14, Flurstück 4/109Gebäude- und Freifläche Robinson Road 2291 Hoppstädten [Weiersbach]Flur 14, Flurstück 4/110Gebäude- und Freifläche Robinson Road 2790 Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Miteigentumsanteil an dem Grundstück, bebaut mit einem 4-geschossigen Wohn- und Geschäftshaus mit 34 Einheiten, verbunden mit dem Sondereigentum Nr. 21; Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.deDer Versteigerungsvermerk ist am 24.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt. Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Idar-Oberstein auf zvg-portal.de

Detaillierte Objektanalyse, Gutachten, Karte und Infrastruktur — kostenlos nach Registrierung, keine Kreditkarte

Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
30.000 €

Aktionen

Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Dokumente

Gutachten und weitere Dokumente nach Anmeldung verfügbar. Anmelden