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Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Nach dem Gutachten handelt es sich um ein Grundstück, bebaut mit einem freistehenden Einfamilienhaus und einer Garage, Baujahr unbekannt, geschätzt auf 1920. Das Gebäude ist insgesamt ein einem stark unterdurchschnittlichen und überaltertem Zustand, es ist ist vermüllt und stark verunreinigt. Nach Abzug der besonderen objektspezifischen Grundstückmerkmale (Kosten für die Beseitigung von Bauschäden) beträgt der Sachwert lt. Gutachten 0,00 €. Der Wert der Immobilie bemisst sich deshalb nach dem um die üblichen Freilegungskosten geminderten Bodenwert, Liquidationswert.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Lübbecke auf zvg-portal.de
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