Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 20. November 2026, 08:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Doppelgarage, Nebengebäude (genehmigt als Wasch- und Geräteschuppen)
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten ist das Grundstück mit einem freistehenden Einfamilienwohnhaus, einer Doppelgarage und einem Nebengebäude (ehemaliger genehmigter Wasch- und Geräteschuppen) bebaut. Ursprungsbaujahr ist geschätzt vor 1930. Im Jahr 2003 haben ein Umbau, eine Erweiterung und Sanierung stattgefunden. Das Einfamilienwohnhaus ist eingeschossig, teilunterkellert und hat ein ausgebautes Dachgeschoss. Im Grundriss sind die Räumlichkeiten wie folgt bezeichnet: Erdgeschoss: Eingangsbereich, Diele, Hauswirtschaftsraum, Bad, Küche, Ess- und Wohnbereich, Wintergarten. Dachgeschosses: Arbeitszimmer, Bad, Flur, Schlafraum, Balkon. Die Wohnfläche beträgt rd. 304 m², Das Gebäude wird mittels einer Öl-Zentralheizung mit Warmwasseraufbereitung beheizt. Die Abwasserentsorgung erfolgt über eine Kleinklär- und Verrieselungsanlage. Das Grundstück ist bis auf die Fläche um das Gebäude eingegrünt, bewachsen und verwildert mit Wildwuchs, Sträuchern und Baumbestand. Es besteht ein allgemeiner Pflegerückstand an den Außenanlagen. Die Doppelgarage als Stahlbeton-Fertigteilgarage ist von Baujahr 1985. Das Nebengebäude (ehemaliges Wasch- und Gerätehaus), eingeschossig, nicht unterkellert ist Baujahr 1951. Auf dem Grundstück befindet sich eine Funkübertragungsstelle mit Sendemast. Die Wohnlage wird als mittel bis gut eingestuft.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hattingen auf zvg-portal.de
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