Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Donnerstag, 28. Mai 2026, 09:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Sonstiges
Originaltext der Bekanntmachung
Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs-vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor derAufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wennder Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung derInsolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nichtberücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch desGläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.Seite 2/2Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs– getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten – einzureichen und den beanspruchtenRang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift derGeschäftsstelle abgeben.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Saarbrücken im Saarland auf zvg-portal.de
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