Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 03. Juni 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Zweifamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): 2 Familienwohnhaus, Massivbauweise und Garage, Massivbauweise, Baujahr 1993, Wohnfläche insgesamt ca. 201,92 m² Die tatsächliche Nutzung weicht von der vorliegenden baurechtlichen Genehmigung ab. Anstelle eines 2 Familienwohnhauses wurde ein Mehrfamilienwohnhaus mit 4 Wohneinheiten errichtet. Im Kellergeschoss und Dachgeschoss Garage befindet sich jeweils eine zusätzliche Wohneinheit, die nicht Bestandteil der vorliegenden Baugenehmigung ist. Der im Osten über der gesamten Hausbreite befindliche Lichthof weicht ebenfalls von der baurechtlichen Genehmigung ab. Aufgrund der fehlenden baurechtlichen Genehmigung kann durch die Bauaufsichtsbehörde eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen werden. Die Ermittlung des Verkehrswertes basiert auf der Annahme einer nicht Genehmigungsfähigkeit der von der Baugenehmigung abweichende Nutzung. Durchschnittlicher Unterhaltungszustand: Hinsichtlich der Bauschäden / Baumängel wird auf die ausführliche Darstellung im Gutachten verwiesen. Energieausweis wurde nicht vorgelegt. Die Wohneinheiten sind unbefristet vermietet. Hinsichtlich der Miethöhe wird auf die ausführliche Darstellung im Gutachten verwiesen. Wertminderung in Höhe von 13.600 € wegen zu niedriger Miethöhe. In der Wohnung im Erdgeschoss konnten Eltern- und Kinderzimmer nicht besichtigt werden.;
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Würzburg auf zvg-portal.de
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