Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 29. Mai 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer), Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Verkehrswertgutachten handelt es sich um die in dem zweiseitig angebauten Mehrfamilienwohnhaus Schemannstraße 51 in 45884 Gelsenkirchen-Rotthausen A. im EG links (ETW Nr. 1) gelegene Eigentumswohnung nebst Kellerraum. Wohnfläche ca. 55 qm. Aufteilung der Wohnung siehe Gutachten und Exposé. B. im EG rechts (ETW Nr. 2) gelegenen Eigentumswohnung nebst Kellerraum. Wohnfläche ca. 31 qm. Aufteilung der Wohnung siehe Gutachten und Exposé. Die Wohnungen befinden sich in einem Mehrfamilienhaus mit insgesamt fünf Eigentumswohnungen, Ursprungsbaujahr ca. 1911 (gemäß Bauakte). Zum Wertermittlungsstichtag waren die Objekte augenscheinlich leerstehend. Eine Innenbesichtigung beider Eigentumswohnungen konnte nicht erfolgen, daher erfolgte die Bewertung auf Grundlage des äußeren Anscheins und der greifbaren Unterlagen. Es bestehen Schäden am Gemeinschaftseigentum. Eine WEG-Verwaltung ist vorhanden. Die Einsichtnahme in das komplette Gutachten aller Anlagen wird dringend angeraten. Ansprechpartner: Frank Hüfken, Tel.: 02802 / 9101052 - Az: 7026401-G3
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Gelsenkirchen auf zvg-portal.de
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