Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 02. September 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
gewerblich genutztes Grundstück, Die Wertermittlung erfolgte ohne Innenbesichtigung
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten: Das in Bad Lipppringe, Kreis Paderborn, belegene Grundstück ist bebaut mit einem Gewerbeobjekt mit Betriebsleiterwohnung. Das Gebäude besteht aus einem Haupt- (A) und einem Nebengebäude (B). Das im Jahr 1990/91 erbaute Hauptgebäude (A) verfügt im Erdgeschoss über Gewerberäume. Im Obergeschoss befindet sch eine 148 m² große Betriebsleiterwohnung, welche über eine Außentreppe erreichbar ist. Das vermutlich im Jahr 2019/20 erbaute Nebengebäude (B) ist als 1-2 geschossiges Bürogebäude mit Garagen errichtet; dem äußeren Anschein nach jedoch nicht vollständig fertiggestellt. Da bezüglich der erteilten Baugenehmigung die Bescheinigung einer oder eines staatlich anerkannten Sachverständigen oder sachverständigen Stelle nach § 87 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 BauO NRW, dass das Vorhaben den Anforderungen an den Brandschutz entspricht, fehlt, wurde jegliche Nutzung des Gebäudes ab dem 30.05.2025 durch das Bauordnungsamt untersagt. Eine Innenbesichtigung hat nicht stattgefunden. Die Bankverbindung bei einer Überweisung der Sicherheitsleistung lautet: Zahlungsempfängerin: Zentralen Zahlstelle Justiz Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) BIC: WELADEDD, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16 Verwendungszweck: AG Paderborn 14 K 49/25 Sicherheit 02.09.2026 + Name des Bieters, sofern abweichend vom Kontoinhaber
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Paderborn auf zvg-portal.de
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