| 1. Gemäß Verkehrswertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einer als Werkstatt/Lager, Holzlager genutzten baulichen Nebenanlage (1 geschossig, nicht unterkellert, einfachste Bauweise, Flachdach mit Wellasbesteindeckung, Fläche ca. 40 m²) und wird durch einen auf dem Nachbargrundstück wohnhaften Miteigentümer genutzt. Eine eigenständige bauliche Nutzung ist aufgrund der Grundstücksgeometrie praktisch ausgeschlossen. Aufgrund einer Baulast aus dem Jahre 1998 gilt das Grundstück zusammen mit dem Nachbargrundstück bauordnungsrechtlich als ein Baugrundstück. Miet- und Pachtverträge wurden nicht bekannt. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Erhaltungsverordnung "Wilhelmshagen". Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten Bezug genommen.2. Gemäß Verkehrswertgutachten ist das Grundstück bebaut mit zwei Wohnhäusern. Wohnhaus 1: Baujahr ca. 1922-1924, Sanierungen/Modernisierungen ca. Ende der 90er Jahre/Anfang der 2000er Jahre, leer stehend und Wohnhaus 2: Baujahr ca. 1936/früher Stall, Teilsanierungen/Modernisierungen in den 90er Jahren, von einem Miteigentümer selbst genutzt. Aufgrund einer Baulast aus dem Jahre 1998 gilt das Grundstück zusammen mit dem Nachbargrundstück bauordnungsrechtlich als ein Baugrundstück. Miet- und Pachtverträge wurden nicht bekannt. Das Grundstück befindet sich innerhalb der Erhaltungsverordnung "Wilhelmshagen". Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten Bezug genommen.Voraussichtlich bestehen bleibende Rechte:- Hypothek über 7.000 GM mind. RM aus 1936- Restkaufgeld(hypothek) über 6.000 DM aus 1954 |