Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 17. April 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (1 bis 2 Zimmer)
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten befindet sich die Eigentumswohnung im Anbau eines größeren Gebäudes mit weiteren 4 Wohneinheiten (lt. Aufteilungsplan). Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um die frühere Schule von Menne, die ursprünglich 1955 errichtet worden ist. Nach Aufgabe der Schulnutzung erfolgte Anfang der 80er Jahre zunächst eine Nutzung als Mineralienhandel. Im Jahre 2002 erfolgten umfangreiche Umbaumaßnahmen sowie eine Umnutzung zu Wohnzwecken (2 Wohneinheiten). 2020 wurde das Gebäude in Wohnungseigentum mit insgesamt 5 Wohneinheiten aufgeteilt. Das Wohnungseigentum befindet sich in einem kleinen Anbau (linksseitig) des Hauptgebäudes. Ursprünglich waren in diesem Gebäudeteil der Pausenraum sowie die Toilettenanlage der Schule untergebracht. Heute verfügt das Wohnungseigentum über einen großen Raum (Wohnen/Kochen), ein weiteres Zimmer (Hauswirtschaftsraum), ein Bad, einen WC-Raum (mit Dusche) sowie die Diele. Zudem wurde eine sog. Schlafempore geschaffen, die über eine Wendeltreppe erreichbar ist. Der gesamte Gebäudekomplex hinterlässt insgesamt zunächst einen villenartigen Eindruck und verfügt über großzügige, parkähnlich angelegte Außenanlagen. Laut Gutachten befindet sich die Eigentumswohnung im Anbau eines größeren Gebäudes mit weiteren 4 Wohneinheiten (lt. Aufteilungsplan). Bei dem Gebäudekomplex handelt es sich um die frühere Schule von Menne, die ursprünglich 1955 errichtet worden ist. Nach Aufgabe der Schulnutzung erfolgte Anfang der 80er Jahre zunächst eine Nutzung als Mineralienhandel. Im Jahre 2002 erfolgten umfangreiche Umbaumaßnahmen sowie eine Umnutzung zu Wohnzwecken (2 Wohneinheiten). 2020 wurde das Gebäude in Wohnungseigentum mit insgesamt 5 Wohneinheiten aufgeteilt. Das Wohnungseigentum befindet sich in einem kleinen Anbau (linksseitig) des Hauptgebäudes. Ursprünglich waren in diesem Gebäudeteil der Pausenraum sowie die Toilettenanlage der Schule untergebracht. Heute verfügt das Wohnungseigentum über einen großen Raum (Wohnen/Kochen), ein weiteres Zimmer (Hauswirtschaftsraum), ein Bad, einen WC-Raum (mit Dusche) sowie die Diele. Zudem wurde eine sog. Schlafempore geschaffen, die über eine Wendeltreppe erreichbar ist.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Warburg auf zvg-portal.de
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