Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Dienstag, 03. November 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten handelt es sich um ein eingeschossiges Einfamilienhaus mit ausgeb. DG und Teilunterkellerung. Ein eingeschossiger Anbau (ehem. Stall) mit ebenfalls nicht ausgeb. DG ist nicht unterkellert. An den Hof hinter dem Wohngebäude schließt ein Carport an; des Weiteren befindet sich am Ende des Grundstücks ein großes Gartenhaus mit WC.Nach sachverständiger Einschätzung ist das Nebengebäude aufgrund seiner Größe und des vorhandenen WCs genehmigungspflichtig; eine Genehmigung geht aus der Bauakte nicht hervor. BJ: nach örtl. Feststellungen vermutlich Anfang des 20. Jahrhunderts, WF: gesamt ca. 70 m².
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Essen auf zvg-portal.de
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