Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 22. Juli 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Sonstiges
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von Sankt Albanlfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt1Sankt Alban992/4LandwirtschaftsflächeAm Oberndorfer Wald1.364559 BV 52Sankt Alban926LandwirtschaftsflächeAm Hirtenhaus5.350559 BV 103Sankt Alban906/3LandwirtschaftsflächeIn den Gartenwiesen23559 BV 134Sankt Alban933Landwirtschaftsfläche\Am Hirtenhaus80559 BV 145Sankt Alban990LandwirtschaftsflächeIn den Pfuhlwiesen8.830559 BV 156Sankt Alban930/1LandwirtschaftsflächeAm Hirtenhaus11.003559 BV 217Sankt Alban935/2Gebäude- und FreiflächeHengstbacherhof 71.124559 BV 248Sankt Alban937/2Gebäude- und FreiflächeHengstbacherhof286559 BV 269Sankt Alban985/4Gebäude- und FreiflächeHengstbacherhof1.156559 BV 2810Sankt Alban988/5Erholungsfläche, Gebäude- und FreiflächeHengstbacherhof3.959559 BV 31|Lfd. Nr. 1Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:341,00 €Lfd. Nr. 2Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:1.340,00 €Lfd. Nr. 3Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:6,00 €Lfd. Nr. 4Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:2,00 €Lfd. Nr. 5Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche. Verkehrswert:2.210,00 €Lfd. Nr. 6Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:2.750,00 €Lfd. Nr. 7Lt. Gutachten handelt es sich um zwei jeweils zweigeschossige, 1x unterkellertes und 1x nicht unterkellertes, freistehendes und einmal einseitig angebautes Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 7) mit jeweils nicht ausgebautem Dachgeschoss nebst Scheune mit Satteldach als Anbau in massiver Bauart an unterkellertem Einfamilienhaus sowie zwei weiteren Scheunen, jeweils mit Giebeldach als auch ein Schuppen mit Flachdach, stehend zwischen den beiden vorgenannten Scheunen. Insgesamt ist ausweislich des Gutachtens der bauliche Zustand schlecht. Es besteht umfassender Renovierungs- und Sanierungsbedarf in nahezu allen Bereichen des Gebäudekomplexes.Verkehrswert:81.500,00 €Lfd. Nr. 8Lt. Gutachten handelt es sich um ein freistehendes zweigeschossiges Einfamilienhaus (Hengstbacherhof 5), wahrscheinlich nicht unterkellert, mit ausgebautem Dachgeschoss. Der bauliche Zustand ist befriedigend. Dieses Flurstück = Fl.St. 937/2 bildet mit dem Fl.St. 985/4 (lfd. Nr. 9) eine wirtschaftliche Einheit.Ausweislich des Gutachtens ist das Objekt Hengstbacherhof 5 (Hofanlage; Wohnhaus, Scheune) im Verzeichnis der Kulturdenkmäler der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz gelistet, vgl. Bl. 8 des Gutachtens.Verkehrswert:26.126,00 €Lfd. Nr. 9Lt. Gutachten handelt es sich um eine Scheune in massiver Bauart, errichtet 1839. Die Flurstücke 985/4 und 937/2 (lfd. Nr. 8) bilden eine wirtschaftliche EinheitVerkehrswert:109.226,00 €Lfd. Nr. 10Lt. Gutachten handelt es sich um eine landwirtschaftliche Fläche.Verkehrswert:990,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 25.04.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Beschlagnahme: 25.04.2025Nähere Informationen unter www.versteigerungspool.de ca. 4 Wochen vor dem Versteigerungstermin.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Rockenhausen auf zvg-portal.de
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