Wohnungseigentum mit Kellerabteil
Beschreibung
Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum
an Grundstück
Zusatz: Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen (eingetragen in Band 350 Blatt 12 870 bis Blatt 12 904, Band 351 Blatt 12 905 bis Blatt 12 939 und Band 352 Blatt 12 940 bis Blatt 12 965) gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Die Weiterveräußerung des Wohnungseigentums bedarf der Zustimmung des Verwalters. Dies gilt nicht im Falle der Veräußerung an Ehegatten, Verwandte in gerader Linie oder Verwandte zweiten Grades in der Seitenlinie oder bei Veräußerung des Wohnungseigentums im Wege der Zwangsvollstreckung oder durch den Konkursverwalter, oder wenn die Grundpfandgläubiger ein erworbenes Wohnungseigentum an Dritte weiterveräußern. Die Zustimmung des Verwalters kann durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung ersetzt werden.
Im Übrigen wird wegen des Gegenstandes und des Inhalts des Sondereigentums auf die Eintragungsbewilligung vom 18. Oktober 1973 Bezug genommen.
Der Inhalt des Sondereigentums ist dahin geändert, daß eine Regelung bezüglich der Nutzung der Kfz.-Stellplätze und Garageneinstellplätze getroffen ist. Gemäß Bewilligung vom 31.10.1977.
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
laut Gutachten: Wohnungseigentum im 5. Obergeschoss links hinten, mit je 1 Kfz-Stellpatz in der Tiefgarage und im Freien. ca. 87 qm(Durch die Wohnungseingangstüre gelangt man in einen Flur. Vom Flur aus werden erschlossen: WC , Küche und Wohn -/Essbereich, im Essbereich gibt es einen Durchgang in einen weiter en Flur, von dort werden erschlossen: Kinderzimmer, Schlafzimmer, Bad und Abstellraum);-
Objektdetails
Ausstattung & Eigenschaften
Gutachten-Analyse
Raumaufteilung
Zustand
Festgestellte Mängel (3)
Baubeschreibung
Renovierungsbedarf
Energie & Heizung
Grundbuchdaten
Infrastruktur in der Nähe
Marktattraktivität
Aktionen
Versteigerungsart
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