Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 26. Juni 2026, 09:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Kfz-Stellplatz, unbebautes Grundstück, Kfz-Stellplatz (Tiefgarage), Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Wertgutachten: Es handelt sich zum einen um ein 2-geschossiges, unterkellertes EFH (Reihenmittelhaus) mit ca. 134 m² mit ausgebautem Dachgeschoss (Bj. ca. 1983, Modernisierung 2014) sowie einem Miteigentumsanteil an einem Weg. Diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Des Weiteren handelt es sich um das Sondereigentum an einem Einstellplatz in einer Tiefgarage (Bj. ca. 1984) sowie einen Miteigentumsanteil an einer Zuwegung, beides in unmittelbarer Nähe zum Haus. Die Objekte befinden sich im Herdecker Stadtteil Ende. Auch diese beiden Objekte bilden eine wirtschaftliche Einheit und sollten nicht voneinander getrennt veräußert werden. Eine im Baulastenverzeichnis eingetragene Baulast ist von einem Ersteher zu übernehmen. Die im Grundbuch eingetragene Belastung (Grundschuld) ist von einem Ersteher zu übernehmen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hagen auf zvg-portal.de
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