Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Mittwoch, 01. April 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Doppelhaushälfte
Originaltext der Bekanntmachung
Einfamilienhaus (Doppelhaushälfte) in 50999 Köln (Sürth), Johann-Reintgen-Straße 13. 1-bis 2-geschossiges Passivhaus in Holzbauweise mit ausgebautem Spitzboden und einem Nebengebäude (Abstellraum), nicht unterkellert. Die Wohnfläche beträgt ca. 140 m2. Baujahr ca. 2009. Der allgemeine Bauzustand des Gebäudes wird von der Sachverständigen insgesamt als gut bezeichnet. Eine Weitergabe der Kontaktdaten des Antragstellers kann gem. DSGVO nicht - auch nicht telefonisch - erfolgen. Gutachteneinsichten können zu den allgemeinen Publikumszeiten des Gerichts oder nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen. Entsprechende Termine können online auf der Internetseite des Amtsgerichts Köln oder telefonisch unter den Nummern 0221/7711-323, 842, 782 oder 197 vereinbart werden. Geben Sie hierbei unbedingt das Aktenzeichen des Verfahrens an (z.B. 93 K …/24)
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Köln auf zvg-portal.de
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