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Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Gemäß Verkehrswertgutachten ist das Grundstück bebaut mit einem Einfamilienhaus (DDR Typenhaus "EW42") bestehend aus Wohnhaus mit Windfang (Baujahr ca. 1987) und Anbau (früher Garage, Baujahr ca. 1987), Wohnfläche im EG/DG ca. 100 m², voll unterkellert (Nutzfläche ca. 56,65 m²). Zum Zeitpunkt der Wertermittlung stand das Objekt leer. Miet- und Pachtverträge wurden nicht bekannt. Eine Hochspannungsleitung befindet sich in unmittelbarer Nähe des Grundstücks. Die Schutzstreifenbreite reicht in den Gartenbereich hinein. Die Wohnbebauung im vorderen Grundstücksbereich ist davon nicht betroffen. Das Grundstück ist nicht im Bodenbelastungskataster Berlin erfasst. Nach Mitteilung des Umweltamts ist jedoch nicht sicher auszuschließen, dass das Grundstück von schwach verunreinigtem Grundwasser durchströmt wird. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf das Verkehrswertgutachten Bezug genommen.voraussichtlich bestehen bleibende Rechte: Abt. II Nr. 2 Auflassungsvormerkung - bedingt und befristet - (siehe Gutachten Seite 30/31) Abt. II Nr. 3 Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungs- und Anlagenrecht gem. § 4 SachenR-DV (siehe Gutachten Seite 32/33) Abt. III Nr. 1 Grundschuld zu 21.300,00 DM
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Köpenick auf zvg-portal.de
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