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Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss samt Kellergeschoss
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Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss samt Kellergeschoss

Aktenzeichen: K 0002/2025
Thierstein, Bayern
Hof
Versteigerungstermin
Montag, 30. März 2026, 08:30 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Hof Sitzungssaal 012, Berliner Platz 1, 95030 Hof

Originaltext der Bekanntmachung

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Wunsiedel von Thierstein Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum ME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt 1/2Wohnung mit Keller1Terrasse1049 an Grundstück GemarkungFlurstückWirtschaftsart u. LageAnschriftHektar Thierstein520/1Gebäude- und FreiflächeSelber Straße 120,1006 Zusatz: verbunden mit dem Sondereigentum an sämtlichen Räumen der Wohnung im Erdgeschoß samt den Räumen im Kellergeschoß und der Garage, die Aufteilungsplan je mit der Nr. 1 bezeichnet sind. Für jeden Miteigentumsanteil ist ein besonderes Blatt angelegt (Bd. 29 Bl. 1049 und 1050). Dem jeweiligen Eignetümer der WE-Einheit Nr. 1 steht das Sondernutzungsrecht an der Grundstücksfläche zu, die im Sondernutzungsplan gelb eingezeichnet ist (Terrasse). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch das zu dem anderen Miteigentumsanteil gehörenden Sondereigentumsrecht beschränkt. Wegen Gegenstands und Inhalts des Sondereigentums erfolgt Bezugnahme auf die Bewilligung vo 16.10.1998. Aus Band 22 Blat 798 übertragen am 18.12.1998. Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen): Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss samt Kellergeschoss; Weitere Informationen unter www.zvg-portal.deDer Versteigerungsvermerk ist am 22.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hof auf zvg-portal.de

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
65.000 €

Aktionen

Versteigerungsart

Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft

Dokumente

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