Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 03. Juli 2026, 10:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Zweifamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Laut Gutachten handelt es sich um ein Grundstück in 59379 Selm, Hagenstraße 42. Es ist bebaut mit einem nicht unterkellerten, zweigeschossigen Zweifamilienhaus (Doppelhaushälfte) mit ausgebautem Dachgeschoss (Bauteil 1), einem nicht unterkellerten, eingeschossigen Nebengebäude mit Flachdach (Bauteil 2) und einer Massivgarage mit Flachdach (Bauteil 3). Baujahr BT 1 und BT 2 je ca. 1920, BT 2 ca. 1966. Die Wohnung Nr. 2 im 1. Obergeschoss ist nicht in sich abgeschlossen. Es fehlt eine Abschlusstür zur Treppe. Der überdachte Innenhof der Wohnung Nr. 1 im Erdgeschoss ist ohne Baugenehmigung errichtet. Wohnfläche insgesamt: ca. 160,71 qm; Wohnung Nr. 1 ca. 67,78 qm; Wohnung Nr. 2 ca. 92,93 qm. Es besteht ein erheblicher Sanierungsstau. Das Objekt wurde bei Gutachtenerstellung eigengenutzt.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Lünen auf zvg-portal.de
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