Chronologie
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unbebautes Grundstück, Baugrundstück, Kfz-Stellplatz, Gewerbeeinheit (z.B. Laden, Büro), Mehrfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Lt. Gutachten aus einem früheren Verfahren – ohne Innenbesichtigung –: Zwei aneinander angrenzende Grundstücke; Flurstück 163 ist bebaut mit einem 2-geschossigen, voll unterkellerten Wohn- und Geschäftshaus mit teilausgebautem Dach und Anbauten; Wiederaufbaujahr nach 1945; Grundrisspläne nicht vorhanden; Wohnfläche nicht bekannt; Bauzustand: stark überaltert, schlechter sanierungsbedürftiger Zustand; nach der Einschätzung des Gutachters handelt es sich um ein Abrissobjekt; Abriss- und Beseitigungskosten wurden wertmindernd berücksichtigt. Bei dem angrenzenden Flurstück 166 handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit ca. 15-20 PKW-Stellplätzen und Zufahrt. Bei dem betreibenden Gläubiger handelt es sich um eine Behörde. Ein Ansprechpartner ist daher nicht zu benennen, da dieser weder weitere Auskünfte erteilen, Verkaufsgespräche führen, noch eine Besichtigung vermitteln kann. Nach den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen - zur Zeit der Bestimmung dieses Versteigerungstermins - bleibt in Abt. lll des Grundbuchs ein Grundpfandrecht mit einem Nominalbetrag von 2.045,17 € bestehen.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Hagen auf zvg-portal.de
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