lfd. Nr. 1
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lfd. Nr. 1

Aktenzeichen: 0011 K 0033/2025
Rheinland-Pfalz
Idar-Oberstein
Versteigerungstermin
Montag, 26. Oktober 2026, 11:00 Uhr
Versteigerungsort
Amtsgericht Idar-Oberstein, Saal 116

Beschreibung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll amDatumUhrzeitRaumOrtMontag,26.10.202611:00 Uhr116, SitzungssaalAmtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Obersteinöffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Idar-Oberstein

lfd.Nr.GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²Blatt1Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 376/1Erholungsfläche, Gebäude- und
Freifläche
Finsterheckstraße 1021.36216131 BV 12Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 371/5Waldfläche
An der Finsterheck2.37016131 BV 23Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 374Erholungsfläche
An der Finsterheck9816131 BV 34Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 422Erholungsfläche
Finsterheckstraße81116131 BV 45Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 372/1Waldfläche
An der Finsterheck66216131 BV 56Idar-ObersteinFlur 59, Flurstück 373Erholungsfläche
An der Finsterheck8416131 BV 6Lfd. Nr. 1

Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
Einfamilienhaus mit Garage

Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut

Lfd. Nr. 3
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut

Lfd. Nr. 4
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut

Lfd. Nr. 5
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut

Lfd. Nr. 6
Objektbeschreibung/Lage(lt Angabe d. Sachverständigen):
unbebaut

Der Versteigerungsvermerk ist am 24.09.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären. Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

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Objektdetails

Ausstattung & Eigenschaften

Gutachten-Analyse

Raumaufteilung

Zustand

Festgestellte Mängel (3)

Baubeschreibung

Renovierungsbedarf

Energie & Heizung

Grundbuchdaten

Infrastruktur in der Nähe

Marktattraktivität

Verkehrswert
225.770 €

Aktionen

Versteigerungsart

Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

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