Eingetragen im Grundbuch von Zernsdorf Miteigentumsanteil verbunden mit Sondereigentum | ME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt
194/10.000Wohnung, Balkon und dem Abstellraum im Haus GNr. 38Kfz-Stellplatz Nr. SP383062 BV-Nr. 1
an Grundstück
GemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem²
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1458Gebäude- und Freifläche, Lilienthal-Straße 22.606
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1467Gebäude- und Freifläche, Karl-Marx-Straße 62433
ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1482Gebäude- und Freifläche, Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 622.942
Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105).
Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt.
Objektbeschreibung/ Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen)Das Versteigerungsobjekt befindet sich in 15712 Zernsdorf, Lilienthal-Str. 2, Karl-Marx-Str. 62, Alte Werftstr. 1.Es ist eine Mehrfamilienhausanlage bestehend aus 3 Gebäuden. Das Sondereigentum WE Nr. 38 befindet sich im 2. OG links des Hauseingangs Karl-Marx Str. 62 im Haus G. Der Abstellraum, Nr. 38 befindet sich im EG des Gebäudes. Das dem Sondereigentum zugeordnete Sondernutzungsrecht am KFZ Stellplatz Nr SP38 befindet sich auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude. Das Objekt besteht aus 4 Zimmern mit offener Küche, Diele /Flur, 2 Bäder, Abstelraum, Balkon, 93,05 qm, Baujahr 2022.Weitere Informationen unter www.zvg.comDie nähere Beschreibung kann unter www.zvg.com oder bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B220, vorliegenden Gutachten nach Terminvereinbarung entnommen werden.Verkehrswert: 480.000,00 €Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Hinweis: Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!Weitere Informationen unter: http://www.zvg.com.Vermerk:Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.