Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 17. Juli 2026, 09:30 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Einfamilienhaus, Einliegerwohnung
Originaltext der Bekanntmachung
Bei dem Grundbesitz handelt es sich um ein Grundstück in Buschbell, bebaut mit einem abbruchreifen teilunterkellerten Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und integrierter Garage, bestehend aus einem eingeschossigen Vorderhaus mit ausgebau- tem Dachgeschoss und einem zweigeschossigen Hinterhaus mit wohnraumähnlich ausgebautem Dachgeschoss, mit einer weiteren Bauparzelle. Bauj. 1947; Umbau/ Erweiterung 1963, Grundstücksgröße 605 qm. Das Objekt ist unbewohnt. Brandschaden im Dachgeschoss. Das Grundstück grenzt an die Erschließungsanlage "Im Putzgarten", für die voraussichtlich noch Erschließungsbeiträge nach § 127 ff BauGB erhoben werden.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Kerpen auf zvg-portal.de
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