Chronologie
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Mehrfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
unterkellertes zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit zum Teil ausgebauten Dachgeschoss. Baujahr geschätzt 1900. Wohnhaus befindet sich nach äußerem Anschein in einem mäßigen bis schlechten baulichen Zustand. Schäden am Gebäude sind erkennbar. Rissbildung in der Fassade. Beschädigung am Sichtmauerwerk, Putzverkleidung abgängig. Eintritt von Niederschlagswasser, da offene Fenster und Dachluke. Folgeschäden durch den Wassereintritt an Holzbauteilen, Geschossdecken, Dachkonstruktion möglich. Bewuchs der Dacheindeckung und Dachrinnen. Im Gebäudeinneren Beschädigungen am Innenausbau und Müll vorhanden. Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet. Ausgleichsbetrag nicht bezahlt. Grenzbebauung kann nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Umfassende (Neu)Herstellung der Erschließungsanlagen ist auszugehen. Keine immobilienwirtschfatliche Nutzung zur Zeit möglich. Das Vorhandensien von gesundheitsschädlichen Baumaterialien Holzschutzmittel Betriebs- und Schadstoffen, die gesondert zu entsorgen sind, kann nicht ausgeschlossen werden.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Oschersleben auf zvg-portal.de
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