Versteigerungstermin vorbei
Der Termin am Mittwoch, 18. Februar 2026, 10:00 Uhr ist vorbei. Das Ergebnis veröffentlichen die Gerichte nicht.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück
Originaltext der Bekanntmachung
Unbebautes Grundstück ohne aktuelle Nutzung, Lage in "zweiter Reihe" (hinter Sieverstorstr. 39/39a). Der Bereich des Bewertungsgrundstücks wird als allgemeines Wohngebiet bestimmt. Der Entwicklungszustand des Grund und Bodens wird als Rohbauland eingestuft (Bebauungsplan Nr. 174-5 „Sieverstorstraße 39-51“). Auf Grund von Auffüllungen mit Abbruchmaterial ist von einem nicht geeigneten Baugrund auszugehen. Laut Gutachten begründet die ehemalige gewerbliche Nutzung als Lederwarenfabrik einen Altlastenverdacht - auch wenn keine Eintragungen im Altlastenregister bestehen. Baulastenverzeichnis ohne Eintragung. Der Bodenwert hat sich durch den am 25.06.2025 rechtsverbindlich festgestellten Bebauungsplan NR: 174-5 erhöht. Dadurch ist der Verkehrswert geändert und auf 128.000,00 € festgesetzt worden. Weitere Hinweise, Exoposé und Gutachten (download) unter www.zvg.com.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Magdeburg auf zvg-portal.de
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