Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Freitag, 27. Februar 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
unbebautes Grundstück, Einfamilienhaus
Originaltext der Bekanntmachung
Objekte laut Gutachten: elf Grundstücke/Grundstücksanteile, Normaleigentum; das Grundstück lfd. Nr. 8 (Flurstück 355) ist bebaut mit einem Einfamilienhaus, einseitig angebaut (Reihenendhaus), zweigeschossig, voll unterkellert, flach geneigtes Dach, integrierte Garage. Des Weiteren umfasst die wirtschaftliche Bewertungseinheit ein rückwärtig gelegenes Freizeitgartengrundstück (lfd. Nr. 13 des BV, Flurstück 372) sowie Miteigentumsanteile an 9 Flurstücken, welche sämtlich als Verkehrs- und Wegeflächen dienen / zu beurteilen sind. Das auf dem Grundstück lfd. Nr. 8, Flurstück 355 aufstehende v. g. Einfamilienhaus ist aufgeteilt wie folgt: Wohnfläche: Erdgeschoss: Wohnen, Essen, Küche, HWR, Terrasse. Wohnfläche im Erdgeschoss: ca. 62,25 m². Obergeschoss: 3 Schlafzimmer, Wannenduschbad, Flur. Wohnfläche im Obergeschoss: ca. 56,00 m². Untergeschoss: Eingangsbereich / Garderobe, WC. Wohnfläche im Untergeschoss: ca. 8,00 m². Wohnfläche gesamt: ca. 126,25 m². Nutzfläche: Kellernutzfläche im Untergeschoss ( 2 Kellerräume, Flur): ca. 29,00 m². Garage im Untergeschoss: ca. 17,25 m². Nutzfläche gesamt: 46,25 m²; siehe auch Massenaufstellung (Anlage 6). Baujahr: ca. 1979 (gem. Folgerungen aus der Bauakte der Stadt Meerbusch). Lage: Niederlöricker Str.49, bzw. Niederlöricker Str.51, bzw. Niederlöricker Str. , Meerbusch (Büderich) Ansprechpartner: Fr. Gedack, Tel.: 02159-91639325, zu: 501000058997 u.a.
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Neuss auf zvg-portal.de
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