Termin aufgehoben
Das Gericht hat den Termin am Montag, 07. September 2026, 11:00 Uhr aufgehoben.
Chronologie
Das Datum ist der Tag, an dem wir die Änderung im ZVG-Portal gesehen haben.
Eigentumswohnung (3 bis 4 Zimmer), sonstiges Teileigentum (z.B. Keller, Hobbyraum), Kfz-Stellplatz
Originaltext der Bekanntmachung
Eingetragen im Grundbuch von ZernsdorfMiteigentumsanteil verbunden mit SondereigentumME-AnteilSondereigentums-ArtSE-Nr.SondernutzungsrechtBlatt 309/10.000Wohnung, Loggia, Dachterrasse und Abstellraum im Haus HNr. 54in der Anlage 4d mit SP54 bezeichnete zwei Kfz-Stellplätze3078 BV-Nr. 1 an GrundstückGemarkungFlur, FlurstückWirtschaftsart u. Lagem² ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1458Gebäude- und Freifläche Lilienthal-Straße 22.606 ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1467Gebäude- und Freifläche Karl-Marx-Straße 62433 ZernsdorfFlur 1 Flurstück 1482Gebäude- und Freifläche Alte Werftstraße 1, Karl-Marx-Straße 622.942 Zusatz: Für jeden Miteigentumsanteil ist ein Grundbuchblatt angelegt (Blatt 3025 bis Blatt 3105). Der hier eingetragene Miteigentumsanteil ist durch die zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentumsrechte beschränkt. Bei dem Versteigerungsobjekt handelt es sich um eine ungenutzte/leerstehende 3 Zimmer Wohnung im 2. OG einer aus drei Gebäuden bestehenden Mehrfamilienhausanlage (Baujahr 2022). Die Wohnung befindet sich neben weiteren 13 Wohnungen im Gebäude Haus H (Alte Werftstraße 1) und verfügt über eine offene Küche, einem offenen Flur/Eingangsbereich, Bad, WC, Loggia und Dachterrasse. Die Wohnfläche beträgt 147,33 m², der Grundriss ist zweckmäßig. Zur Wohnung gehört ein Abstellraum im Erdgeschoss und es besteht ein Sondernutzungsrecht an zwei KFZ-Stellplätzen auf einer Freifläche angrenzend zum Gebäude.Verkehrswert: 732.000,00 €Weitere Informationen unter www.zvg.com. Die nähere Beschreibung kann unterwww.zvg.comoder dem bei dem Amtsgericht Königs Wusterhausen, Zimmer B 219, vorliegenden Gutachtennach Terminvereinbarungentnommen werden. Der Versteigerungsvermerk ist am 15.07.2025 in das Grundbuch eingetragen worden.Vermerk:Die öffentliche Bekanntmachung der Terminsbestimmung erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 ZVG in dem für das Gericht bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem.Hinweis:Ein Erwerb unterhalb 50 % des Verkehrswertes ist nicht möglich.Bieter haben auf berechtigten Antrag eines Beteiligten Sicherheit in der gesetzlich zulässige Form in Höhe von mindestens 10 % des Verkehrswertes sofort im Termin nachzuweisen. Bietvollmachten müssen notariell beglaubigt oder beurkundet sein. Achtung, keine Barzahlung!
Quelle: Bekanntmachung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen auf zvg-portal.de
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